Die Verbraucherschützer warnen davor, solche Rechnungen unbesehen zu begleichen.
Bereits im letzten Jahr warnten verschiedene Verbraucherzentralen zugesandte Rech-nungen unbesehen zu bezahlen. So verschickt ein Anbieter namens TRC Telemedia AG (Fulda) Rechnungen über angebliche Telefondienstleistungen. Die Firmen behaup-ten in den Rechnungs- und Mahnschreiben, die Verbraucher hätten durch Anwahl ei-ner Festnetznummer (Vorwahl 040, 069, 07033 oder 0511) eine Telefonsex-Dienst-leistung angefordert und die vereinbarte Zahlung in Höhe von 75 Euro nicht geleistet.
Den meisten Verbrauchern ist nicht bewusst, eine kostenpflichtige Telefondienstleis-tung genutzt zu haben. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes rät allen Betroffenen, zunächst anhand des Einzelverbindungsnachweises zu prüfen, ob eine der in der Rechnung aufgeführten Nummern tatsächlich angewählt worden ist. Doch selbst wenn dies der Fall gewesen ist, müssen die Anbieter erst einmal nachweisen, dass tatsäch-lich das geforderte Entgelt für den Dienst vereinbart und die behaupteten Dienstleis-tungen tatsächlich erbracht wurden. Wo das nicht der Fall war, sollten Verbraucher den Rechnungen schriftlich widersprechen und die Firma zur Mitteilung und zum Be-weis auffordern, um welche konkrete Dienstleistung es sich gehandelt haben soll.
Im übrigen empfiehlt die Verbraucherzentrale des Saarlandes, sich nicht von Drohun-gen mit Zwangsvollstreckungen, Klagen, Strafanzeigen oder Schufa-Einträgen ein-schüchtern zu lassen. Es ist das gute Recht eines jeden Verbrauchers, eine behauptete Forderung zu bestreiten. Beweispflichtig für deren Existenz ist ausschließlich derjeni-ge, der die Forderung geltend macht.
Einen Musterbrief, mit dessen Hilfe man diesen Rechnungen widersprechen kann, finden Sie unten.
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