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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

09.06.2009
Benzol hat im Erfrischungsgetränk nichts zu suchen
Verbraucherzentrale fordert Grenzwert

Dieser Zusatzstoff kann zusammen mit Ascorbinsäure (Vitamin C) und weiteren Faktoren beim Verarbeitungsprozess (z. B. Temperatur) das krebserregende und keimzellschädigende Lösungsmittel Benzol bilden.
Barbara Schroeter, Lebensmittelexpertin von der Verbraucherzentrale des Saarlandes: "Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht zwar nicht. Schädliches Benzol hat in Erfrischungsgetränken jedoch nichts zu suchen, selbst kleinste Mengen sind nicht akzeptabel."
Die Verbraucherzentrale fordert einen Benzol-Grenzwert für Erfrischungsgetränke. Bis dahin können Verbraucher die Verwendung des Konservierungsstoffs Benzoesäure auf der Zutatenliste von Erfrischungsgetränken an den Bezeichnungen Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212) oder Calciumbenzoat (E 213) erkennen.

Tipp der Verbraucherzentrale: Erfrischungsgetränke selber mixen.
Mineralwasser mit Saft mischen und/oder mit Zitrone aufpeppen,
Frische Minzeblätter mit kochendem Wasser überbrühen,
Kräuter-, Früchte- oder Rooibostee abkühlen lassen oder auf Eis geben, dazu ein Schuss Obstsaft.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link602771A.html