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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

10.07.2009
Handy-Notrufe und Neuregelungen zum 01.07.2009

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. weist darauf hin, dass ab dem 01.07.2009 Notrufverbindungen von Mobiltelefonen nur noch mit betriebsbereiten Mobilfunkkarten möglich sind.

Mit den gesetzlichen Neuerungen der Verordnung über Notrufverbindungen vom 06.03.2009 (BGBl. S. 481) sollen sog. "SIM-less" Notrufe nicht mehr möglich sein. Dass bedeutet, dass ein Notruf per Handy zur Polizei oder Feuerwehr nur noch mit aktivierter SIM-Karte möglich ist.
Bisher war es möglich, auch von stillgelegten Mobilfunkkarten einen entsprechenden Notruf abzusetzen, was in vielen Fällen zu Missbrauch führte.
Jetzt sind die Mobilfunkunternehmen dazu verpflichtet, den Aufbau einer Notrufverbindung von einem Endgerät mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zu gewährleisten, wenn die Mobilfunkkarte im Mobiltelefon eingelegt und aktiviert ist. Das gilt selbst dann, wenn die Mobilfunkkarte zur Benutzung des verfügbaren Mobilfunknetzes berechtigt aber abgehende, kostenpflichtige Verbindungen nicht möglich sind.

Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Saarbrücken: 0681 / 50089 – 0
Dillingen: 06831 / 97 65 65
Merzig: 06861 / 54 44


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link613151A.html