Die beiden Energieberater der Verbraucherzentrale Helmut Pertz und Werner Ehl haben in einer Leser-Telefon-Aktion Fragen zu Wärmepumpen beantwortet.
Frage 1: Ich habe vor, ein Einfamilienhaus als KfW-Effizienzhaus nach den Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bauen. Nun hat man mir zum Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrungen geraten. Ist das sinnvoll?
Antwort 1: Grundsätzlich sollte immer auch die Wirtschaftlichkeit eines Heizsystems betrachtet werden. Im Vergleich zu anderen Heizsystemen ist die Investition in eine solche Wärmepumpe in der Regel deutlich höher. Auf der anderen Seite wird das Gebäude sehr gut gedämmt und hat nur noch einen geringen Energiebedarf. Die jährlich zu erzielenden Heizkosteneinsparungen sind also relativ gering, die Wirtschaftlichkeit somit fraglich.
Frage 2: Mein Nachbar hat eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert. Das Gerät wurde im Garten aufgestellt, ca. zwei Meter von meinem Schlafzimmerfenster entfernt. Der Lärm stört mich. Ist eine solche Aufstellung überhaupt zulässig?
Antwort 2: Die Lärmemissionen solcher Geräte müssen bei der Aufstellung beachtet werden. Entsprechende Grenzwerte, welche zum Beispiel in der Verordnung "TA-Lärm" genannt werden, dürfen nicht überschritten werden. In der Regel gibt der Hersteller des Gerätes an, welche Lärmemissionen mit dem Betrieb zusammenhängen. Daneben benennt er im Allgemeinen auch Mindestabstände zu Wohngebäuden und macht Vorgaben für die Art der Aufstellung. Im Einzelfall lassen sich hieraus jedoch keine verbindlichen Schlüsse ziehen. Wenn alle Vorgaben beachtet wurden und trotzdem eine Beeinträchtigung durch den Lärm besteht, so kann Gewissheit nur durch eine Messung des Lärmpegels ermittelt werden.
Frage 3: Für mein Mehrfamilienhaus, welches bisher mit Erdgas beheizt wurde, benötige ich eine neue Heizung. Eine Firma hat mir nun ein Angebot für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgelegt. Laut Aussage des Anbieters wird für das Gebäude eine Heizleistung von 21 kW benötigt, die zukünftigen Heizkosten beziffert er mit jährlich 600 €. Ist das eine attraktive Alternative?
Antwort 3: Dieses Angebot ist unseriös. Selbst bei einer optimalen Jahresarbeitszahl müssen Sie mit etwa zwei- bis dreimal so hohen Heizkosten rechnen. Leider sind immer wieder Anbieter am Markt, welche Kunden mittels falscher Versprechungen dazu bewegen, eine solche Anlage zu installieren. Wir raten auf Grund der schlechten Jahresarbeitszahlen grundsätzlich von der Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ab. Unabhängig vom geplanten System sollte jedoch vor der Entscheidung für eine Anlage immer der fachmännische Rat einer unabhängigen Institution eingeholt werden.
Frage 4: Wie kann ich sicher stellen, dass meine Wärmepumpe optimal arbeitet?
Antwort 4: Lassen Sie sich vom Installationsbetrieb eine Garantie über die so genannte Jahresarbeitszahl (JAZ) geben. Diese Zahl gibt das Verhältnis von gelieferter Wärme zu einsetztem Strom an, und zwar über ein ganzes Jahr. Je größer die JAZ, desto wirtschaftlicher ist das System. Mithilfe von Strom- und Wärmezählern kann die JAZ einfach kontrolliert werden.
Bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale kann man eine Mustervereinbarung mit den Anbietern bezüglich der JAZ bekommen,
Frage 5: Wo kann ich mich ausführlich und unabhängig beraten lassen?
Antwort 5: Die Verbraucherzentrale bietet in 15 Städten und Gemeinden Energieberatungen an. Dort gibt es eine umfangreiche Checkliste, die helfen soll, typische Fehler bei Planung und Installation einer Wärmepumpe zu vermeiden. Die Energieberater geben Antworten zu den wichtigsten technischen Fragen und Handlungsempfehlungen zu Anschaffung und Betrieb einer Wärmepumpe.
Weitere Informationen zu Beratungsterminen und Beratungsorten
erhalten Sie in Saarbrücken: 0681 / 50089 - 15, Merzig: 06861 / 54 44 und Dillingen: 06831 / 97 65 65. oder auf der Seite www.vz-saar.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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