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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

21.01.2010
Nachrechnen lohnt sich -
Förderkriterien der KfW für energetische Sanierungen

Logo Energieberatung
Die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau bei der energetischen Altbausanierung sind recht komplex. Vor diesem Hintergrund wenden sich viele Hausbesitzer Hilfe suchend an die Energieberater der Verbraucherzentrale. Es werden in den Förderprogrammen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gestellt bzw. an die technische Qualität der jeweiligen Einzelmaßnahmen. Als Fazit stellen die Energieberater der Verbraucherzentrale fest: "Je besser das Ergebnis der energetischen Sanierung, desto lukrativer ist die Förderung:"

• Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster, Außenwanddämmung, Dachdämmung…):
Zuschusshöhe 5 Prozent, maximal 2.500 Euro

• KfW-Effizienzhaus 130: (ca. 30 Prozent schlechter als Neubau gemäß EnEV):
Zuschusshöhe 10 Prozent maximal 7.500 Euro /Wohneinheit

• KfW-Effizienzhaus 115: (ca. 15 Prozent schlechter als Neubau gemäß EnEV):
Zuschusshöhe 12,5 Prozent, maximal 9.375 Euro /Wohneinheit

• KfW-Effizienzhaus 100: (ca. Neubau-Niveau):
Zuschusshöhe 17,5 Prozent, maximal 13.125 Euro /Wohneinheit

• KfW-Effizienzhaus 85: (ca. 15 Prozent besser als Neubau gemäß EnEV)
Zuschusshöhe 20 Prozent, maximal 15.000 Euro /Wohneinheit

Planungstechnisch am einfachsten sind die Einzelmaßnahmen durchzuführen, da hier seitens der KfW klare Vorgaben hinsichtlich der technischen Qualität der Dämm-Maßnahmen bzw. der Heizungsanlage gemacht werden. Ein externer Fachmann ist nach Meinung der Energieberater der Verbraucherzentrale hier zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Zumindest die Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale sollte im Vorfeld in Anspruch genommen werden. Allerdings ist in diesem Programm die Förderung auch am schlechtesten. Wenn nun verschiedene Einzelmaßnahmen ausgeführt werden, bleibt der Zuschuss bei 5 Prozent der Investitionssumme. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Effekt dieser Einzelmaßnahmen auf das Gesamtgebäude überprüft wird. So kann es sein, dass zum Beispiel durch die Einzelmaßnahmen "Kellerdeckendämmung, neue Fenster und Außenwanddämmung" bereits der Standard eines Effizienzhauses erreicht wird. Dadurch würde die Zuschusshöhe stark steigen. Konkret: Bei einer Investitionssumme von 75.000 Euro würde die Förderung von 2.500 Euro (=Förderung Einzelmaßnahmen) auf 7.500 Euro (=Förderung Effizienzhaus 130) ansteigen. Der Effizienzhausnachweis und die Überprüfung des Sanierungs-Ergebnisses sind durch entsprechende Sachverständige zu führen und für die KfW zu bestätigen.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen, effiziente Heiztechnik und Dämmmaßnahmen erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 15 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
VZEn_SL_09_12_07VZEn_SL_09_12_07.pdf PDF424.8 KB
Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Jan__2010_Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Jan__2010_.pdf PDF25.2 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link666931A.html