Auch im Jahr 2010 bezuschusst die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung. Nach dem Auslaufen der Übergangsregelungen kommt jetzt ausschlißlich die neue Energieeinsparverordnung zum Tragen. Die Verbraucherzentrale rät, dass Bauherren die alten Renovierungspläne auf Förderwürdigkeit überprüft sollten.
Die beiden Energieberater der Verbraucherzentrale, Reinhard Schneeweiß und Michael Zimmer haben im Rahmen einer Leser-Telefonaktion Fragen zum Thema Fördermittel beim Neubau und der Altbausanierung beantwortet. Hier ihre Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten:
Frage 1:
Unser Einfamilienwohnhaus wird noch mit Nachtstromspeichergeräten beheizt. Wir wollen diese Geräte durch eine neue Gasbrennwertheizung ersetzen. Gibt es Zuschüsse oder eine Förderung?
Antwort:
Wenn eine neue Brennwertheizung eingebaut wird, kann man bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der Investitionskosten, die jedoch mindestens 6.000 Euro betragen müssen, beantragen. Seit dem 01.04.2009 unterstützt die KfW die Bauherren auch alternativ mit einem zinsgünstigen Darlehen für Einzelmaßnahmen, (in diesem Fall die Heizungserneuerung). Jedoch kann nur entweder ein Kredit oder ein Zuschuss beantragt werden.
Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" förderfähige Heizungsanlage wird zusätzlich durch eine Sonderförderung mit einem Zuschuss je abgebautem Gerät gefördert. Der Zuschuss für den Austausch der Nachtstromspeicherheizungen beträgt 200 Euro je abgebautem Gerät. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden.
Die Anträge für die Förderung als Zuschuss sind direkt bei der KfW-Bank zu stellen, ein Kredit wird über die Hausbank beantragt. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Frage 2:
Ich will das Dach und die Kehlbalkendecke unseres Zweifamilienwohnhauses dämmen. Gibt es hierfür irgendwelche Zuschüsse?
Antwort:
Die Dämmmaßnahme wird als Einzelmaßnahme ebenfalls mit einem Zuschuss von 5 Prozent oder einem zinsgünstiges Darlehn gefördert, da sie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert.
Es werden jedoch nur solche Maßnahmen gefördert, welche die geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Dies bedeutet eine Dämmstoffstärke für Schrägdächer und die dazugehörige Kehlbalkenlage von mindestens 18 cm, Wärmeleitgruppe (WLG) 035, bzw. 20 cm WLG 040. In den Finanzierungsrahmen fallen alle zum Einbau der Dämmung notwendigen Arbeiten wie zum Beispiel Gerüststellung, Verstärkung der Sparren, Neueindeckung des Daches usw.
Frage 3:
Ich besitze ein Dreifamilienwohnhaus und beabsichtige, die Fassade zu sanieren und in diesem Zuge mit einem Wärmedämmverbundsystem zu versehen. Können wir eine Förderung erhalten? Wenn ja, wo und wie?
Antwort:
Privatpersonen können prinzipiell bei der KfW Förderungen für energetische Sanierungen Ihrer Wohnimmobilien erhalten.
In vielen Fällen besteht bei der Sanierung der Außenfassade, laut Energieeinsparverordnung (EnEV) sogar eine Verpflichtung, die Wärmedämmung zu verbessern. In der Regel genügt lt. EnEV ein Dämmstoffdicke von ca. 12 bis14 cm.
Bei der Förderung der KfW, ob als Zuschuss oder im Rahmen eines kostengünstigen Darlehens (Einzelmaßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren), ist jedoch eine Mindestdämmstärke von 15 cm, WLG (Wärmeleitgruppe) 035, vorzusehen. Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der Investitionskosten. Die Zinskonditionen sind aktuell den Veröffentlichungen der KfW-Förderbank zu entnehmen.
Die Zuschussvariante ist jedoch begrenzt auf Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Sie als Eigentümer eines Dreifamilienwohnhauses gäbe es insofern lediglich die Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehns, das über die Hausbank zu beantragen wäre.
Frage 4:
Ich möchte meine alte Heizung durch ein Brennwertgerät in Kombination mit einer Solaranlage ersetzen Welche Förderung gibt es?
Antwort:
Bei dem Einbau einer Solaranlage und zusätzlichem Austausch der Heizung durch ein Brennwertgerät ist eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Unterschieden wird dabei, ob die Solaranlage nur für die Warmwassererzeugung oder für die Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung installiert wird.
Die Basisförderung im Gebäudebestand für eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 60 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro. Für die neue Brennwertheizung gibt es nochmals 375 Euro.
Die Basisförderung im Gebäudebestand für die Solaranlage zur Warmwasserbereitung inklusive Heizungsunterstützung beträgt 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die Solaranlage muss mindestens 9 Quadratmeter Flachkollektoren und einen Pufferspeicher von 40 Liter je Quadratmeter Kollektorfläche aufweisen. Des weiteren ist eine Förderung von 50 Euro für den Einbau von Hochleistungseffizienzpumpen bei der Solaranlage möglich. Die BAFA-Förderung für die neue Brennwertheizung ist am 31. 12. 2009 ausgelaufen. Ob das Programm neu aufgelegt wird, ist unklar. Die Brennwertheizung wird allerdings weiterhin als Einzelmaßnahme über die KfW mit 5 Prozent Zuschuss gefördert.
Frage 5:
Ich möchte meine alten Fenster ersetzen. Welche Förderung gibt es?
Antwort:
Die Erneuerung von Fenstern kann als Einzelmaßnahme über die Programme 152 (Kredit) bzw. 430 (Zuschuss) gefördert werden. Dabei sind die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen. D. h. der UW-Wert des gesamten Fensters darf 1,1 W/m²K nicht überschreiten. Der UW-Wert des gesamten Fensters setzt sich aus den Werten für das Glas (Ug-Wert), des Rahmens (Uf-Wert) und des Glasrandverbundes (-Wert) zusammen. Meist findet sich in den Angeboten der Fensterbauer lediglich der Ug-Wert. Je nach Rahmen und Glasrandverbund kann der UW-Wert allerdings deutlich schlechter sein als der Ug-Wert.
Der Antrag für die Förderung ist generell (auch bei anderen Maßnahmen) vor Auftragserteilung zu stellen. Bereits begonnene bzw. ausgeführte Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Frage 6:
Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Antwort:
Bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes stehen Ihnen kompetente Berater zur Optimierung der Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zudem erhalten Sie auch weitergehende Beratung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Durchführungsdetails.
Weitere Informationen zu Beratungsterminen und Beratungsorten
erhalten Sie in Saarbrücken: 0681 / 50089 - 15, Merzig: 06861 / 54 44 und
Dillingen: 06831 / 97 65 65. oder auf der Seite www.vz-saar.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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