Zurzeit wird eine unternehmerische Neuausrichtung der Fernwärmeversorgung für Saarbrücken öffentlich diskutiert.
Die Verbraucherzentrale möchte in diesem Zusammenhang klarstellen,
dass ihre bisher geübte Kritik sich im Wesentlichen an drei Punkten festmacht:
1. Den Preiserhöhungen im Jahr 2008, die über dem Anstieg im Bundesdurchschnitt lagen
2. Eine mangelnde Vergleichbarkeit der neu konzipierten Vertragspreise (Neuverträge zum 01.01.2010) mit der bisherigen Preisregelung
3. Eine Preisänderungsklausel in den Neuverträgen, die sich an die Preise für Öl und Kohle anlehnt
Die Verbraucherzentrale möchte keinesfalls eine Versorgung der Saarbrücker Bürger mit Fernwärme in Misskredit bringen. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme sorgt für eine effektive Nutzung der Primärenergie. Nebenbei verbessert die Kraft-Wärme-Kopplung die Bewertung im Gebäude-Energieausweis. Unter Berücksichtigung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes würde die Verbraucherzentrale es sehr bedauern, wenn Fernwärmekunden sich zu einer weniger ökologischen Möglichkeit des Heizens entscheiden sollten. Die Verbraucherschützer raten eher dazu, den Energiebedarf des Gebäudes zu optimieren.
Die Verbraucherzentrale bietet ausführliche persönliche Beratung zum Thema Energiesparen an. In etlichen Fällen kann man schon durch kleine Sanierungsmaßnahmen unnötige Wärmeverluste vermeiden. Auch wenn größere Renovierungen wie Dach, Fassade oder Fenster-Erneuerung geplant werden, geben die Architekten und Ingenieure, die für die Verbraucherzentrale tätig sind, wichtige Hinweise bis zur Angebotsprüfung, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht.
Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 15 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter 0681 / 500 89 - 15 oder (-0)
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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