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Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

Widerruf von Verträgen

Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten, es sei denn, der Verkäufer zeigt sich kulant und gewährt ein Umtausch- oder Rückgaberecht.

Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen und Verträgen gesetzliche Ausnahmen. Hier wird dem Käufer eine Frist von 14 Tagen zum Widerruf eingeräumt. Durch den Widerruf sind Sie dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Die Vorschriften gelten zum Beispiel für Fernabsatzverträge, also Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob Sie per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet bestellen. Voraussetzung allerdings ist: Der Verkäufer betreibt sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz. Dagegen können Kunden, die beispielsweise gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellen, nicht widerrufen.

Widerrufen können Sie auch Geschäfte, die an der Haustür abgeschlossen worden sind. Dazu zählen auch Verkaufsgespräche am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen – der Widerruf ist hier dann ausgeschlossen, wenn Sie den Kaufgegenstand direkt bezahlen und mitnehmen und sein Preis nicht mehr als 40 EUR beträgt oder wenn Sie den Vertreter zuvor zu sich nach Hause bestellt haben.

14 Tage Bedenkzeit erhalten Sie auch dann, wenn Sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,
  • wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
  • der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
  • eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;
  • wenn zusammengehörende Sachen wie die Bände eines Lexikons nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen;
  • wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungsabonnements vereinbart wurde;
  • wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.

Der Kaufpreis muss in diesen Fällen dann aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.

All diese Verträge lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer spätestens bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform belehrt, hingewiesen und Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt hat. Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Telefonverkäufen, Internetshops, Katalogversandhandel) müssen Ihnen zudem umfangreiche Informationen über das Unternehmen, die bestellte Ware oder Dienstleistungen sowie über die Vertragsbedingungen in Textform zur Verfügung gestellt werden.

Belehrt der Unternehmer nicht rechtzeitig spätestens bei Vertragsschluss oder bei Fernabsatzverträgen auch unverzüglich nach Vertragsschluss, so verlängert sich die Frist zur Erklärung des Widerrufs auf einen Monat. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht sogar niemals.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link7181A.html