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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

09.04.2010
Verbraucherinformation: Käufe auf Messeveranstaltungen:
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht — auch nicht bei Messekäufen!

In der Verbraucherzentrale häufen sich nach Veranstaltungen wie zum Beispiel der Internationalen Saarmesse Anfragen, ob sich der Kunde wieder von einem auf der Messe geschlossenen Vertrag lösen kann. "Häufig glauben Verbraucher, dass Sie auf der Messe abgeschlossene Verträge ohne weiteres innerhalb von 14 Tagen widerrufen können," erklärt Heike Linster, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Dillingen. "Doch es gilt auch hier der Rechtsgrundsatz: Vertrag ist Vertrag!"

"Verbraucher sollen auch auf der Messe bewußt einkaufen, so wie sie es ansonsten auch tun", so Heike Linster weiter. Will ein Kunde dann – egal aus welchem Grund - vom Vertrag zurücktreten, ist er auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, der den Käufer auf Erfüllung oder Schadenersatz in Anspruch nehmen kann. "Der Verkäufer darf dann Schadenersatz für das entgangene Geschäft, oftmals in Höhe von 20-25 % des Kaufpreises, fordern," so die Juristin der Verbraucherzentrale weiter.

Zur Erinnerung: Messeveranstaltungen sind keine Freizeitveranstaltung, so dass die Regelungen, wie z. B. zum Widerruf bei Kaffeefahrten hier nicht gelten!

Um als selbstbewußter und informierter Verbraucher auftreten zu können, hier einige Tipps:
• Anschaffungen sollten geplant sein und die Preise im Handel vorher verglichen werden, um so gut gerüstet den Messeangeboten gegenüberzutreten.
• Von Slogans wie "Messeneuheit", "Einmaliges Angebot", "Messepreis" sollte sich niemand übereilt zu Vertragsabschlüssen bewegen lassen. Oft sind diese oder gleichartige Produkte im Handel zum gleichen Preis oder sogar wesentlich günstiger zu haben.
• Erscheint ein Angebot so verlockend, dass ein Messebesucher nicht widerstehen kann, sollte er den Vertrag gründlich durchlesen, vor allem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Die Preisangabenverordnung gilt auch für Messeangebote: Alle angebotenen Produkte müssen mit deutlich sichtbaren und unmissverständlichen Preisangaben versehen sein.

Verbraucherrechtsberatungen finden in der Verbraucherzentrale in Saarbrücken, Dillingen und Merzig nach vorheriger Anmeldung statt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link725381A.html