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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

14.04.2010
Wärmepumpe – auf die Jahresarbeitszahl achten!

Logo Energieberatung
Aus aktuellem Anlass macht die Verbraucherzentrale darauf aufmerksam, dass die Versprechen der Wärmepumpen-Anbieter genau unter die Lupe genommen werden sollen. Die in den Firmen-Unterlagen versprochenen Jahresarbeitszahlen sind oft "schön" gerechnet.

Umgebungswärme zu Heizzwecken nutzen ist das Ziel einer Wärmepumpe.
Mit der Hilfe von Strom wird die Wärme aus der Luft oder dem Erdreich über einen Kompressionsvorgang auf die notwendige Temperatur angehoben. Um sowohl die Energieeffizienz als auch die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, sollte die Heizungsanlage mit einer sehr geringen Heizungs- Vorlauftemperatur auskommen. So benötigt man zum Beispiel bei einer Fußbodenheizung in der Regel nur 30 bis 35 Grad. Wenn eine Wärmepumpe als Heizung in Erwägung gezogen wird, sollte darüber hinaus der Heizwärmebedarf eines Hauses möglichst gering sein, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Dies ist bei neueren Gebäuden sowie bei sehr intensiv sanierten älteren Häusern zu erwarten. Allerdings ist im wirtschaftlichen Vergleich zu anderen Heizsystemen zu beachten, dass sich die höheren Investitionskosten häufig nicht durch die geringeren Energiekosten amortisieren.

Die Effektivität einer Wärmepumpe wird gekennzeichnet durch die Jahresarbeitszahl. Eine Jahresarbeitszahl von 3,5 bedeutet, dass aus 1 kWh Strom und 2,5 kWh Umweltwärme insgesamt 3,5 kWh Wärme für die Heizung bereitgestellt werden. Hersteller versprechen oft Jahresarbeitszahlen von 4 und mehr, die in der Praxis in der Regel nicht erreicht werden. Meist liegen sie zwischen 2,3 und 3,6. Wichtig für die Bewertung einer Anlage ist, dass sämtlicher Stromverbrauch inklusive des Verbrauchs der eingesetzten Pumpen berücksichtigt wird. Die niedrigsten Jahresarbeitszahlen erreichen so genannte Luft-Wasser-Wärmepumpen. In welchen Fällen eine Wärmepumpe empfehlenswert ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de können Interessenten sich schon mal eine Checkliste Wärmepumpe herunterladen. Weitergehende Informationen, auch wie man sich gegen falsche Versprechen schützen kann, geben die Energieberater der Verbraucherzentrale den Ratsuchenden im Rahmen eines Einzelgesprächs. Hierzu gehört auch ein Mustervertrag zur verbindlichen Vereinbarung einer Jahresarbeitszahl.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Jan__2010_Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Jan__2010_.pdf PDF25.2 KB
VZEn_SL_09_12_07VZEn_SL_09_12_07.pdf PDF424.8 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link728681A.html