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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

23.04.2010
Unternehmererklärung schützt Verbraucher

Logo Energieberatung
Fehlerhafte Dämm-Maßnahmen führen Ratsuchende oft in die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Obwohl Fachfirmen die Gebäudesanierung durchgeführt haben, stellen die Energieberater der Verbraucherzentrale fest, dass die Maßnahmen oft nicht den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Teilweise wurde den Kunden sogar bewusst von Dämm-Maßnahmen abgeraten. In mehreren Fällen zeigte sich nach kurzer Zeit Schimmelbildung und der Streit zwischen Vermieter und Mieter war vorprogrammiert. In anderen Fällen sind die Energiekosten hoch geblieben, obwohl viel Geld für die Sanierung ausgegeben worden ist.

Seit Oktober 2009 schützt der Gesetzgeber die Eigenheimbesitzer vor solch bösen Überraschungen mit Einführung der Unternehmererklärung. Die Energieberater der Verbraucherzentrale begrüßen diese Regelung des Paragraphen 26a der Energieeinsparverordnung: Zum Abschluss der Sanierungsarbeiten ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, dem Bauherrn schriftlich zu bestätigen, dass die ausgeführten Maßnahmen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Die Energieberater weisen darauf hin, dass fehlende oder falsche Unternehmererklärungen mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden können. Also hat der Kunde ein gutes Druckmittel in der Hand, um die geschuldete Qualität einzufordern. Damit hat der Gesetzgeber zum Schutz der Bauherren die Hürde sehr hoch gehängt, um falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen in Zukunft zu verhindern.
Dies schützt nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch den Geldbeutel der Bauherrn, denn: Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämm-Maßnahme ist meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen des Energiesparens erhält man in einem persönlichen Beratungsgespräch bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Mit den Fachleuten kann man auch Angebote von Handwerkern besprechen, bevor man den Auftrag erteilt.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__April_2010_Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__April_2010_.pdf PDF25.5 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link732051A.html