Nach dem Aus für die Förderung erneuerbarer Energien durch das Marktanreizprogramm des Bundes sind die Verbraucher verunsichert. Weitere Veränderungen stehen bevor. Die Energieberater der Verbraucherzentrale raten, Investitionen in die energetische Gebäudesanierung nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine Förderung hilft die Kosten zu minimieren. Für Maßnahmen im Gebäudebestand existieren noch immer interessante Förderprogramme der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau. So kann auch für die Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Wanddämmung) ein Zuschuss oder ein zins-verbilligter Kredit beantragt werden.
Grundsätzlich gilt: Je energieeffizienter ein Gebäude nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt’s vom Staat: Der Tilgungszuschuss variiert zwischen 2,5 und 12,5 % des Kreditbetrags.
Aber Achtung! Nicht alle Maßnahmen für die erst nach dem 30. Juni ein Antrag gestellt wird, werden weiter gefördert. Die Energieberater der Verbraucherzentrale empfehlen Eigenheimbesitzern, auf jeden Fall frühzeitig mit der Planung der Sanierungsarbeiten zu beginnen, um noch in den Genuss einer Förderung zu kommen. Wer seinen Antrag zu spät stellt, könnte leer ausgehen.
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll? Welcher Effizienzwert (z.B. KfW-Effizienzhaus 85, 100 oder 115) kann erreicht werden? Wie werden Anträge gestellt? Auf was ist zu achten? Wer kann helfen?
Zur Beantwortung dieser Fragen und für Tipps zu Fördermitteln und zur Antragstellung für die energetische Gebäudesanierung stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Gespräch bereit.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


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