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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

15.07.2010
Investition in erneuerbare Energie wird wieder gefördert!
Wege aus dem Fördermitteldschungel!

Logo Energieberatung
Nach dem Aus für die Förderung erneuerbarer Energie im Mai waren die Verbraucher verunsichert. Für weitere Komplikationen sorgte die Änderung der Förderbedingungen durch die KfW seit dem 1.7.2010. Ab dem 12. Juli können aber wieder Förderanträge für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie gestellt werden.
Anträge, die nach dem 3. Mai gestellt und abgelehnt wurden, können nach den neuen Förderrichtlinien noch einmal neu gestellt werden.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale empfehlen, Investitionen in die energetische Gebäudesanierung gezielt anzugehen. Eine Förderung hilft, die Amortisationszeit zu verkürzen.
nachwachsende Rohstoffe
Aufgepasst! Nicht mehr alle Maßnahmen, für die es vor dem 3. Mai eine Förderung gab, sind weiterhin förderfähig. Die Anforderungen an die Effizienz (Jahresarbeitszahl) der Wärmepumpen sind gestiegen, der Einsatz erneuerbarer Energie in Neubauten wird nicht mehr gefördert, und auch die Installation von Solarkollektoren, ausschließlich zur Brauchwassererwärmung, ist nicht mehr förderfähig.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen im Fördermitteldschungel, ganz gleich, ob es um Einzelmaßnahmen im Bereich der Anlagentechnik, Fenstererneuerung oder Dämmung von Dach und Wand, oder eine komplette energetische Sanierung geht.

Welche Investitionen sind sinnvoll? Kann durch den Einsatz erneuerbarer Energien in Kombination mit Dämmmaßnahmen darüber hinaus ein KfW-Effizienzhaus - Standard erreicht werden? Gibt es eine zusätzliche Förderung durch die KfW? Wie werden Anträge gestellt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Zur Beantwortung dieser Fragen und für Beratungen zu Fördermitteln sowie zur Antragstellung für die energetische Gebäude- und Anlagensanierung stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Gespräch bereit.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Beratungsstellen im Saarland ist eine Anmeldung erforderlich.

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
VZ_Energieberatung_Saarland_10_06_28VZ_Energieberatung_Saarland_10_06_28.pdf PDF424.7 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link760251A.html