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Lebensmittel-Einkauf im Ausland

Urlaubs-Mitbringsel: Risiken durch Schwermetalle und Pestizide

Zu den beliebten Urlaubs-Mitbringseln zählen aus dem Bereich der Lebensmittel vor allem Gewürze. Risiko dabei: Die für die Europäische Union EU geltenden Grenzwerte wie zum Beispiel für Pestizide können in anderen Ländern – oft auch mangels Kontrollen – deutlich überschritten werden. Insbsondere im asiatischen Raum sind wiederholt hohe Bleikonzentrationen aufgefallen. Auch Curry- und Paprikapulver können größere Mengen an Blei, Cadmium, Arsen und Selen sowie Aflatoxine enthalten wie der Link öffnet in neuem FensterMonitoring-Bericht (pdf-Download, 3 MB) des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das Jahr 2007 gezeigt hat. Muskatnüsse neigen zu Schimmelpilzen und enthalten dann unter Umständen größere Mengen an Aflatoxinen.

Zu chronischen Bleivergiftungen nach dem Urlaub kommt es immer wieder beispielsweise durch Keramikgefäße, Gläser oder Bierkrüge aus Ferienländern. Diese eignen sich zumeist nicht, um Lebensmittel zu servieren, sondern nur als Dekoration. Auch mit Bleifarben bedruckte Plastiktaschen bergen Risiken, sofern sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Für etliche Lebensmittel gelten Import-Einschränkungen oder auch -Verbote:
  • Speisepilze zum privaten Verbrauch (bis 2 Kilogramm) dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden.
  • Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringsten Mengen grundsätzlich verboten.
  • Wegen der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr von Kaviar verboten. Zum persönlichen Gebrauch sind 125 Gramm pro Person erlaubt.
  • Für Fleisch und Fleischwaren sowie für Wild, Milch, Milcherzeugnisse und auch Eier bestehen zahlreiche Einschränkungen.
  • Nahrungsergänzungsmittel (hochdosierte Vitamine, Ginsengwurzeln) fallen häufig unter das deutsche Arzneimittelgesetz. Der Import ist auf den üblichen persönlichen Bedarf beschränkt. Per Post ist die Einfuhr generell verboten.

Über die genauen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel informiert der Link öffnet in neuem FensterZoll.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link762101A.html