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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

23.08.2010
Welche Heizkosten sind zu erwarten? -
Energieausweis gibt Auskunft

Logo Energieberatung
Den Spritverbrauch seines Autos kennt jeder Autofahrer. Beim Energieverbrauch der Wohnhäuser sieht es ganz anders aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale machen darauf aufmerksam, dass es in den letzten Jahren auch für Wohnungen eine "Kennzeichnungspflicht" gibt. Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes.
Mieter, die in den zurückliegenden Jahren hohe Heizkosten zahlen mussten, schauen sich eventuell nach einer neuen Wohnung um. Man kann heutzutage gezielt ein neues Objekt nach den zu erwartenden Heizkosten auszusuchen. Vermieter wissen: Wenn der Energieausweis einen besonders günstigen Verbrauch oder Bedarf attestiert, darf die Kaltmiete gern mal etwas höher liegen.
Auch wer ein gebrauchtes Haus kaufen will, findet im Energieausweis Anhaltspunkte über die Gebäudequalität. Neben den Informationen über den Energiebedarf oder –verbrauch sind auch individuelle Angaben enthalten über kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.
Beispiel Energieausweis
Weil die meisten Mieter und Kaufinteressenten kaum Erfahrung haben mit Energieausweisen, sollten Sie sich Rat von Fachleuten einholen. So informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale, wie die Angaben in einem Energieausweis zu bewerten sind. Sie können Auskunft geben, ob beispielsweise ein Energieverbrauch von 150 kWh/m² pro Jahr günstig oder mäßig ist. Sie können auch abschätzen, um wie viel höher die Kaltmiete sein darf, wenn der Energieverbrauch bei 120 kWh/m² statt bei 150 kWh/m² liegt.
Die Fachleute erklären, worin sich ein bedarfsorientierter Energieausweis vom verbrauchsorientierten unterscheidet. Darüber hinaus erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale, ob man als Mieter oder als Kaufinteressent tatsächlich einen Anspruch auf den Energieausweis hat und welche Ausnahmen es gibt.
Auch Vermieter oder Verkäufer können sich an die Energieberater der Verbraucherzentrale wenden um zu erfahren, ob sie verpflichtet sind, einen Energieausweis vorzulegen, wenn ja welchen und wo man ihn in Auftrag geben kann.

Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Energieberatungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15).
In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65.
In Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444.
In Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link778681A.html