Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

21.12.2010
Probleme beim Wechsel des Gasversorgers

Der Wechsel des Gasversorgers geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Bei der Verbraucherzentrale melden sich Bürger, die nicht kurzfristig aus dem alten Vertrag herauskommen. Diese Probleme sind auf ungünstige Vertragslaufzeiten zurück zu führen, erläutert Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale.
Für Heizgas-Sonderverträge lässt das Gesetz eine Erstlaufzeit von max. 2 Jahren zu. Das eigentliche Problem ist aber die Verlängerungsfrist nach der Erstlaufzeit. Hier haben manche Bürger Verträge unterzeichnet, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht 3 Monate im Voraus gekündigt werden.
So hatte sich ein Betroffener im Oktober 2010 einen neuen potentiellen Gasversorger ausgesucht und den Antrag unterschieben. Der Antrag enthielt wie üblich die Vollmacht zur Kündigung des bisherigen Vertrags. Vier Wochen später erhielt er von dem neuen potentiellen Gasversorger die Rückmeldung, dass ein kurzfristiger Wechsel leider nicht möglich ist. Der alte Vertrag läuft vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres und kann nur mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In diesem konkreten Fall hätte die Kündigung bis zum 30. September beim alten Versorgungsunternehmen sein müssen. Der Betroffene muss daher ein weiteres Jahr teures Gas beziehen, bevor er zu einem preiswerteren überregionalen Versorger wechseln kann.

Um solchen bösen Überraschungen vorzubeugen rät die Verbraucherzentrale nur solche Energielieferverträge abzuschließen, die sich von Monat zu Monat verlängern.

Lediglich im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss allerdings sehr kurzfristig ausgeübt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung muss die Kündigung beim Versorger eingegangen sein. Angesichts dieses kurzfristigen Handlungsbedarfs kann man nicht via Vollmacht kündigen lassen.

Weitere Informationen zum Thema gibt die Verbraucherzentrale in Saarbrücken, Terminvereinbarung unter 0681 500890. Zwischen Weihnachten und Neujahr macht die Verbraucherzentrale Betriebsferien und ist ab Mo., 03. Januar 2011 wieder erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link822711A.html