In den letzen Tagen häufen sich die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale über ein dubioses Schreiben. Empfänger der vermeintlichen Rechnung sind im vorliegenden Fall nicht nur Gewerbetreibende, Vereine oder Institutionen, sondern auch Privatpersonen mit Berufsbezeichnung.
Wer sich das Schreiben etwas genauer anschaut, erkennt dass es sich um eine Offerte handelt. Im Text selbst ist auch die Rede von: "Wir bieten Ihnen an…"
Aufgrund der anhängenden Zahlkarte erweckt der Brief beim flüchtigen Lesen den Eindruck, als würde es sich schon um eine Rechnung handeln. Denjenigen, die sich an die Verbraucherzentrale gewandt haben, ist insbesondere daran gelegen, andere, weniger aufmerksame Empfänger, zu warnen. Dieses Anliegen unterstützt die Verbraucherzentrale.
Aus diesem Anlass fordert die Verbraucherzentrale alle Bürger auf, Rechungen eingehend zu prüfen, bevor sie beglichen werden. In vielen anderen Fällen, müssen Verbraucher sich gegen unberechtigte Forderungen aktiv wehren. Gegen die vorliegende Offerte braucht man sich allerdings nicht zu Wehr zu setzen. Denn eine Offerte ist lediglich ein Angebot, das man erst durch Bezahlung annimmt.
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