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Pauschalurlauber mit Rail & Fly-Ticket: Zug verspätet, Flug verpasst

Ihren Flug verpassten die Pauschalurlauber mit Rail & Fly-Ticket, weil ihr Zug verspätet eintraf. In dieser Situation schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gern gegenseitig die Verantwortung zu. Und die Gerichte urteilten uneinheitlich. Nun hat der Bundesgerichtshof (Link öffnet in neuem FensterAz: Xa ZR 46/10) für Klarheit gesorgt, sofern der Veranstalter in seinem Angebot den Bahntransfer als eine eigene Leistung dargestellt hat. Der höchstrichterliche Spruch: Hat der Reisende die Bahnverbindung so gewählt, dass er ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre, dann muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link874651A.html