Ihren Flug verpassten die Pauschalurlauber mit Rail & Fly-Ticket, weil ihr Zug verspätet eintraf. In dieser Situation schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gern gegenseitig die Verantwortung zu. Und die Gerichte urteilten uneinheitlich. Nun hat der Bundesgerichtshof (
Az: Xa ZR 46/10) für Klarheit gesorgt, sofern der Veranstalter in seinem Angebot den Bahntransfer als eine eigene Leistung dargestellt hat. Der höchstrichterliche Spruch: Hat der Reisende die Bahnverbindung so gewählt, dass er ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre, dann muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen.