Für die Verbraucher sind die zahlreichen Ökostrom-Angebote oft verwirrend Zur Verunsicherung der Stromkunden hat zusätzlich beigetragen, dass auch fragwürdige Angebote auf dem Markt sind. Um in dieser Situation eine Orientierung für die Verbraucher zu bieten, haben das Öko-Institut e.V., WWF Deutschland und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Trägerverein gegründet, den EnergieVision e.V.,. der das Gütesiegel "ok-power" erarbeitet hat und der qualifizierte Ökostromprodukte mit diesem Gütesiegel zertifiziert. Im Mittelpunkt der Vergabekriterien steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu Neubau oder grundlegener Modernisierung von Kraftwerken auf Basis von Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse nach strengen Mindestbedingungen führen. Das Gütesiegel wird für zwei verschiedene Gruppen von Ökostrom-Angeboten vergeben:
- Sogenannte "Händlermodelle"
Hier wird der Kunde vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Der Ökostrom-Anbieter erzeugt den Strom aus erneuerbarer Energie entweder selbst oder kauft ihn von Erzeugern auf und leitet ihn an die Kunden weiter. Maßgebend ist hierbei nicht der physikalische Stromfluss (der lässt sich durch den Handel nicht beeinflussen), sondern die vertragliche Lieferung von Öko-Strom. Der Umweltnutzen resultiert daraus, dass mindestens ein Drittel des Stroms in Anlagen erzeugt werden muss, die höchstens sechs Jahre alt sind. Weil diese Bedingung jedes Jahr neu erfüllt werden muss, wird daraus ein erheblicher Druck in den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen erzeugt. - So genannte "Fonds- oder Zuschussmodelle"
Hier wird der Kunde zumeist mit demselben Strom wie bisher beliefert, die Förderung erneuerbarer Energien besteht darin, dass ein Aufpreis auf den üblichen Tarif gezahlt und für die Unterstützung neuer regenerativer Kraftwerke verwendet wird. Hier regelt das Gütesiegel die Verwendung der Fördermittel und stellt Mindestanforderungen an die Förderwirkung solcher Angebote. Zudem wird der Anbieter verpflichtet, seine Kunden über die Art des gelieferten Stroms zu informieren.
Weitere Anforderungen werden an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke gestellt. So sind insbesondere Wasserkraftwerke nur bei Einhaltung ökologischer Kriterien zulässig.
Weitere Gütesiegel
Neben dem EnergieVision e.V. vergeben auch der von BUND, NaBu und anderen unterstützte "Grüner Strom Label e.V." und verschiedene TÜVs Gütesiegel für Ökostrom. Allein der TÜV Süddeutschland vergibt insgesamt fünf verschiedene Label, die für Verbraucher von Optik und Bezeichnung her kaum unterscheidbar sind. Diese Vielfalt der Öko-Strom-Angebote trägt dazu bei, die Verbraucher zu verunsichern und kann dem Ökostrom-Markt schaden.
Grundkriterien für Ökostrom
Vor diesem Hintergrund haben EnergieVision e.V. und der Grüner Strom Label e.V. gemeinsame Grundkriterien für Ökostrom vereinbart. Zu diesen Essentials gehört,
- dass Anbieter von Ökostrom nach quantitativ vorgegebenen Regeln den Zubau eigener oder fremder REG-Anlagen fördern,
- dass dies solche REG-Anlagen sind, die ohne diese Förderung nicht wirtschaftlich errichtet und betrieben werden können und
- dass dabei seitens der Anbieter keine unnötige Verschiebung der Finanzierungslast von der Allgemeinheit auf die (freiwilligen) Kunden von Grünem Strom erfolgt.
Diesen Kriterien werden ausschließlich die Gütesiegel von EnergieVision e.V. und Grüner Strom Label e.V. gerecht. Während der Grüner Strom Label e.V. nur sogenannte "Fonds- oder Zuschussmodelle" akzeptiert, ist das Gütesiegel des EnergieVision e.V. breiter angelegt und lässt auch "Händlermodelle" zu.
Hintergründe und Details zum Gütesiegel "ok-Power" finden Sie
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