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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

20.07.2011
Energieausweis im Praxistest

Verbraucherzentrale Energieberatung
Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat nun die "Evaluierung ausgestellter Energieausweise" veröffentlicht.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung liegt der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor. Soweit Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen der Ergebnisse. Diese sind unter anderem davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Ein wichtiges Resümee der Studie: für Laien ist es häufig schwierig, die Ergebnisse eines Energieausweises zu verstehen. Beispielsweise führt die in dem Ausweis enthaltene Farbskala zu Missverständnissen. Die farbliche Darstellung von rot über gelb bis grün soll das Bewertungsergebnis leicht erkennbar machen. Aber die Werte können von den Laien nicht richtig eingeschätzt werden, da der grünliche Bereich der Skala viel zu groß ist.
Die Tatsache, dass der Energieausweis 10 Jahre lang gültig ist, wirft die Frage auf, ob die Farben dann immer noch an den gleichen Stellen grün, gelb oder rot sind. Neben der Farbskala sind auch die Zahlenwerte angegeben, die allerdings nur von Fachleuten gedeutet werden können.

Energieausweis DENA Comic


Erste allgemeine Informationen zum Thema Energieausweis kann man nachlesen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Link öffnet in neuem Fensterwww.vz-saar.de sowie auf der Seite der Deutschen Energieagentur Link öffnet in neuem Fensterwww.dena.de .


Die im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung werden vielfach nicht als hilfreich angesehen, da sie zu pauschal sind. Die Verbraucherzentrale rät daher, sich individuell beraten zu lassen.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen rund um den Energieausweis. Auf welchen Energieausweis hat man als Käufer oder Mieter Anspruch? Wie sind die Ergebnisse des Energieausweises zu interpretieren? Welche Modernisierungsmaßnahmen will man angehen? Welche Förderungen gibt es dafür?
Die Architekten und Ingenieure informieren auch zu allen anderen Fragen des Energiesparens und zeigen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten auf.

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung 0681 / 50089 – 15.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Verbraucherzentrale_Energieberatung_SL_18_07_11Verbraucherzentrale_Energieberatung_SL_18_07_11.pdf PDF420.8 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link931851A.html