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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

24.06.2011
Lesertelefon zum Thema:
Förderung bei energetischer Gebäudesanierung

Logo Energieberatung
Erwartungsgemäß großen Anklang fand der SZ-Telefonratgeber zum Thema "Fragen zur Förderung energetischer Gebäudesanierung". Die Architekten Robert Steffen und Joachim Schaaf, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes standen den Lesern der Saarbrücker Zeitung Rede und Antwort.


Frage 1: Wir möchten unser Haus umfassend energetisch sanieren und beabsichtigen dabei die Hilfe eines Architekten in Anspruch zu nehmen. Gibt es hierfür auch eine Förderung?

Antwort 1: Ja. Für die Baubegleitung durch Architekten und Sachverständige für Detailplanung, Ausschreibung, Bauleitung und Abnahme der Gewerke wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Sanierungskosten, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben gewährt. Voraussetzung für die Förderung: Es werden mindestens 2 Sanierungsmaßnahmen kombiniert, z.B. Außenwanddämmung und Dämmung oberste Geschossdecke.


Frage 2: Wir wollen unser Wohnhaus energetisch sanieren und planen folgende Maßnahmen: Austausch der Fenster, Dämmung des Giebels und die Erneuerung der 15 Jahre alten Heizungsanlage. Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

Antwort 2: Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern. In Ihrem Fall können Sie sogar eine Mehrfachförderung in Anspruch nehmen.
Bei Inanspruchnahme des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" gibt es einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung durch das landeseigene Programm "Klima Plus Saar" zu erhalten: Für die Außendämmung 7,50 €/m² , die Erneuerung der Fenster 15,00 €/m² und die Optimierung der Heizung 500,-- €.
Die Förderung kann sogar noch höher ausfallen, wenn durch die energetische Maßnahme z.B. ein bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden kann.



Frage 3: Wer kann objektiv beurteilen, welche Energieeinsparmaßnahmen sinnvoll sind und welche Fördermittel beantragt werden können?

Antwort 3: Die Verbraucherzentrale.
Hier werden Sie von Architekten und Ingenieuren kompetent und unabhängig über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen beraten und bei Fragen zur Antragstellung von Fördermitteln unterstützt.

Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale des Saarlandes ein Fallmanagement vor Ort (FMO) an, bei dem ein Energieberater der Verbraucherzentrale Ihr Gebäude auf energetische Schwachstellen untersucht. Die Ergebnisse dieses Vor-Ort-Termins mit sinnvollen Hinweisen zu Energiesparmaßnahmen und Fördermitteln werden in einem Beratungs-Bericht zusammengefasst.
Weitere Informationen: www.vz-saar.de oder 0681 / 50089 - 15


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Juni_2011_Energieberatungstermine_mit_Hinweisen__Juni_2011_.doc DOC175.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link931891A.html