Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Ratgeber zum Thema:

Titelbild des Ratgebers Geldanlage ganz konkret

Geldanlage ganz konkret


9,90 EURO
256 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Aktiv gemanagte Fonds

Gemanagte Fonds für das Depot

Produktfinder ETFs / Indexfonds

Indexfonds für das Depot

Grauer Kapitalmarkt: Drohende Verjährung

Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" haben viele Anleger ihr Erspartes verloren. Oft wurden sie nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen. Wer solche Finanzprodukte vor dem 1. Januar 2002 erworben hat, kann etwaige Ansprüche auf Schadenersatz nur noch bis zum 31. Dezember 2011 geltend machen. Achtung: Ein einfaches Einschreiben reicht nicht, um die Verjährung zu hemmen. Opfer solcher Firmen sollten sich deshalb umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Wer den Stichtag versäumt, hat keine Chance mehr, Schadenersatz zu bekommen. Ab Januar 2012 sind alle Ansprüche verjährt. Zum Grauen Kapitalmarkt zählen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solarenergiefonds, aber auch Gebäude, die gekauft wurden, um Steuern zu sparen.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link960231A.html